Arbeitskreis Stiftungsrecht

20. Arbeitskreis des Bundesverbands Deutscher Stiftungen
Auch in diesem Jahr fand der Arbeitskreis Stiftungsprivatrecht des Bundesverbands Deutscher Stiftungen e.V. statt, diesmal an einem neuen Veranstaltungsort und in einem neuen Format.
Die anstehende Stiftungsrechtsreform bildete den Schwerpunkt des diesjährigen Treffens. Nach einem mehrjährigen Vorlauf im Gesetzgebungsverfahren und einigen Verzögerungen wurde nun in diesem Jahr ein Referentenentwurf der Bundesregierung erwartet und gefragt: „Reform des Stiftungsrechts- Gut Ding braucht Weile?“ Frau Rechtsanwältin Dr. Werner und Herr Professor Dr. Burgard haben den Diskussionsentwurf aus Sicht der Praxis bzw. der Wissenschaft diskutieren. Unter dem Titel „Mehr Flexibilität durch Zulegung und Zusammenlegung beleuchtete Herr Rechtsanwalt Dr. Schauer unter diesem Aspekt den Diskussionsentwurf der Stiftungsrechtsreform. Schließlich ging Herr Butter auf die Aspekte der Verwaltung des Stiftungsvermögens nach § 83 c des Entwurfs ein. Unter der Leitung von Professor Dr. Weitemeyer endete die Veranstaltung mit einer spannenden Diskussion.
Das Programm mit weiteren Informationen zu Inhalt und Ablauf der Veranstaltungen erhalten Sie hier.